Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit Ihrer Buchung bekunden Sie Ihre Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von K3 Stadtführungen Hamburg und erklären sich mit diesen ausdrücklich einverstanden. 1. Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit K3 Stadtführungen Hamburg, Inhaber Lars Köllner, im Folgenden K3 Stadtführungen Hamburg genannt. 2. Anmeldung und Buchung Jede Anmeldung und Buchung erfolgt ausschließlich zu den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von K3 Stadtführungen Hamburg. 2.1 Buchungen von Gruppenführungen können grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Als Gruppenführungen gelten Führungen ab zwei Teilnehmern, bei denen der Führungstermin durch den Kunden vorgegeben wird. Gruppenführungen werden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung von K3 Stadtführungen Hamburg verbindlich. 2.2 Buchungen von Individuellen Führungen können grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Als Individuelle Führungen gelten Führungen ab einem Teilnehmer, bei denen Einzelheiten von den ausgeschriebenen Angeboten abweichen. Individuelle Führungen werden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung von K3 Stadtführungen Hamburg verbindlich. 2.3 Die Anmeldung von Einzelpersonen für die Teilnahme an Offenen Führungen zu bestimmten auf der Webseite angegebenen Terminen erfolgt ausschließlich über den Erwerb eines Teilnahmetickets bei einer Vorverkaufsstelle oder online über das Buchungssystem für Offene Führungen. Reservierungen von Tickets sind nicht möglich. 3. Teilnahme und Durchführung K3 Stadtführungen Hamburg verpflichtet sich, Führungen bei jedem Wetter durchzuführen, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht gefährdet erscheint. Im Falle einer Gefährdung liegt die Entscheidung für eine Durchführung der Veranstaltung bei dem jeweiligen Mitarbeiter von K3 Stadtführungen Hamburg vor Ort. 4. Preise Bei den angegebenen Preisen handelt es sich – sofern nicht anders angegeben – um Nettopreise. Die jeweiligen Preise können den einzelnen Leistungsbeschreibungen entnommen werden. Privatkunden, deren Rechnung nicht auf eine Firma oder Institution auszustellen ist, erhalten die Leistungen von K3 Stadtführungen Hamburg brutto zu den auf der Webseite angegebenen Nettopreisen. Bei der Buchung von Individuellen Führungen sowie bei Gruppenführungen ist die von K3 Stadtführungen Hamburg schriftlich bestätigte Preisangabe verbindlich. 5. Bezahlung Die Bezahlung von Führungen erfolgt unbar per Vorkasse. Bei der Buchung ist eine gültige Adresse anzugeben. Für Individuellen Führungen sowie bei Gruppenführungen erstellt K3 Stadtführungen Hamburg eine Rechnung. 6. Umbuchungen und Stornierungen 6.1 Eine Umbuchung oder Stornierung von Gruppenführungen (siehe 2.1) ist bis eine Woche vor dem vereinbarten Führungstermin kostenfrei. In solchen Fällen werden bereits geleistete Honorare entsprechend erstattet bzw. angerechnet. Für erfolgreiche Umbuchungen des Treffpunktes oder der Uhrzeit innerhalb von einer Woche vor dem vereinbarten Führungstermin erhebt K3 Stadtführungen Hamburg eine Pauschale von 20,00 EUR. Bei Absagen innerhalb einer Woche vor dem Führungstermin erhebt der Veranstalter eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Honorars, mindestens jedoch 15,00 EUR. Bei Absagen am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen stellt K3 Stadtführungen Hamburg das volle Honorar in Rechnung. 6.2 Der Umtausch sowie Erstattung der Kosten von Tickets für die Teilnahme an Offenen Führungen ist ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung stattfindet bzw. stattgefunden hat. 7. Wartezeiten Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung des Kunden. Offene Führungen beginnen zu den auf der Webseite angegebenen Zeiten. Bei gebuchten Gruppenführungen (siehe 2.1) und bei Individuellen Führungen (siehe 2.2) sind die Mitarbeiter von K3 Stadtführungen Hamburg verpflichtet, mindestens 20 Minuten auf die Teilnehmer der gebuchten Führung zu warten. Die Führungsdauer gebuchter Individueller Führungen oder Gruppenführungen verkürzt sich um die Wartezeit. Erscheint der Kunde nach 20 Minuten nicht an dem vereinbarten Treffpunkt, wird dies als Absage des Kunden behandelt. Bei Nichterscheinen des Kunden oder bei Nichtinanspruchnahme auch von Teilen der Leistungen ist K3 Stadtführungen Hamburg berechtigt, das volle Honorar zu erheben. 8. Haftung K3 Stadtführungen Hamburg haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch. Der Kunde haftet für jeden Schaden an von ihm oder von Teilnehmern seiner Gruppe während der Tour mitgeführten Gegenständen und den Verlust mitgeführter Gegenstände. Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln. Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von K3 Stadtführungen herbeigeführt worden ist bzw. K3 Stadtführungen Hamburg allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Preis der Veranstaltung beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt. K3 Stadtführungen Hamburg haftet nicht für Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Mietfahrräder, Theater- und Ausstellungsbesuche, Hotelunterbringungen, Bewirtungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, usw.), wenn diese Leistungen in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie erkennbar nicht Bestandteil der Vertragsleistungen sind. Die ‚Führungskräfte‘ von K3 Stadtführungen Hamburg (Stadtführer, Architekturführer, Reiseleiter usw.) haften nur für eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen K3 Stadtführungen Hamburg ist ausgeschlossen. Dies betrifft Ansprüche aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Vertrages sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. 9. Fahrradmietbedingungen 9.1 Alleiniger Vertragspartner von K3 Stadtführungen Hamburg ist ausschließlich der in der Buchung angegebene Mieter, der mit der Buchung zugleich die Haftung für alle ein Mietfahrrad nutzenden Begleitpersonen übernimmt und für die Zahlung des fälligen (Gesamt-)Mietpreises einsteht. 9.2 Der Mietpreis kann der entsprechenden Leistungsbeschreibung auf der Webseite entnommen werden. 9.3 Die Abholung des Fahrrades erfolgt an der Fahrradstation Dammtor (Schlüterstraße 11, 20146 Hamburg) durch den Mieter oder durch eine in der Buchung dazu bestimmte Person. 9.4 Bei der Abholung der Fahrräder ist der Personalausweis des Abholers vorzulegen. Kann der Abholer sich nicht ausweisen, können die Fahrräder nicht ausgegeben werden und die Leistung gilt als durch den Kunden nicht in Anspruch genommen. Die Nicht-in-Anspruchnahme der Mietfahrräder entbindet den Mieter nicht von der Zahlung des Mietpreises. 9.5 Der Mieter oder sein in der Buchungsbestätigung genannter Stellvertreter (Abholer) ist verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des ihm zur Verfügung gestellten Fahrrads nebst Zubehör zu überzeugen und das Fahrrad nur für den vorgesehenen Zweck im öffentlichen Verkehrsraum und auf gekennzeichneten Radwegen zu nutzen. Es ist verkehrssicher abzustellen und ordnungsgemäß abzuschließen. Der Mieter oder sein in der Buchungsbestätigung genannter Stellvertreter (Abholer) bestätigt mit Fahrtantritt, ausreichend in die Bedienung des Fahrrads sowie zu beachtende Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen worden zu sein. Mit Fahrtantritt bestätigt der Mieter oder sein in der Buchungsbestätigung genannter Stellvertreter (Abholer), sich von der Mangelfreiheit des Fahrrads bzw. Zubehörs selbst überzeugt zu haben. Spätere Reklamationen von bei der Übergabe bereits erkennbaren Mängeln können nicht anerkannt werden. 9.6 Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Für die verlängerte Mietzeit (in Tagen) wird pro Tag ein Mietpreis entsprechend der Leistungsbeschreibung auf der Webseite nacherhoben. Bei eigenmächtiger Verlängerung der Mietzeit wird zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von 5,00 EUR pro Fahrrad fällig. Weitere Ansprüche von K3 Stadtführungen Hamburg (z.B. Sicherstellung und Abholung des Fahrrads, Austausch des Fahrradschlosses etc.) bleiben hiervon unberührt. 9.7 Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrades, gleich aus welchem Grund, scheidet eine Erstattung des anteiligen Mietpreises aus. 9.8 K3 Stadtführungen Hamburg haftet für Schäden, die in Folge mangelnder Betriebssicherheit des Fahrrades entstehen, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines ihrer Erfüllungsgehilfen. 9.9 Im Falle eines Verkehrsunfalls oder bei einem sonstigen Schadensereignis sowie bei Abhandenkommen oder Beschädigung des Fahrrads ist hiervon sofort K3 Stadtführungen zu verständigen. Zugleich ist die nächstgelegene Polizeidienststelle zur Unfallaufnahme bzw. Erstattung einer Anzeige bei einer Straftat einzuschalten. 9.10 Der Mieter haftet K3 Stadtführungen Hamburg für alle an dem Mietrad nach Übergabe an ihn auftretenden Schäden, unabhängig davon, ob hierfür ein Dritter einzustehen hat. Ersatzleistungen Dritter werden angerechnet. 9.11 Bis eine Woche vor dem ersten Miettag ist der Mieter berechtigt, Fahrradbuchungen kostenlos umzubuchen oder zu stornieren. Danach erhebt K3 Stadtführungen Hamburg 50% des Mietpreises. 9.12 Im Übrigen gelten die mietrechtlichen Bestimmungen der §§ 535 ff. BGB. 10. Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist Münster. 11. Schlussbestimmung Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Regelungen durch wirksame Regelungen ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Für den Fall einer Vertragslücke werden die Parteien diejenige Regelung vereinbaren, die sie bei Kenntnis der Lücke vereinbart hätten.
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